Der Beitrag bietet einen Überblick zur Neuregelung der Rechtsfolgen des Todes eines Eigentümerpartners durch die WRN 2006, die anzuwenden ist, wenn der Partner nach dem 30. 9. 2006 stirbt. Ua zeigt die Autorin auf, dass der überlebende Partner den Anteil des Verstorbenen nicht mehr erbrechtlich, sondern ausschließlich durch wohnungseigentumsrechtliche Anwachsung erwerben kann. Eine letztwillige Bedenkung des Partners oder eine entsprechende Schenkung auf den Todesfall ist ihrer Ansicht nach aber dennoch von Bedeutung, weil diese unter Umständen im Sinn einer Befreiung von der Pflicht, den Übernahmspreis an den Nachlass zu zahlen, ausgelegt werden kann.