Der Artikel behandelt die Neuerungen, die die WRN 2006 für das Wohnungsgemeinnützigkeitsrecht (zB für die Vermietung von Eigentumswohnungen und die nachträgliche Übertragung in das Wohnungseigentum) gebracht hat. Ua kritisiert der Autor, dass durch die Ausweitung der Präklusionsregel für Einwendungen gegen die Höhe des Entgelts (§ 18 Abs 4 WGG) die Mieterrechte eingeschränkt wurden; die Neuregelung sei jedoch einschränkend dahin zu verstehen, dass sie nur für Entgeltanpassungen in Verbindung mit einer schriftlichen Bekanntgabe der für die Änderung maßgeblichen Grundlagen gelte.