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Bresich, Mietvertragskündigung per Telefax und E-Mail? RdW 2006, 746.

LiteraturübersichtMiet- und WohnrechtZak 2006/755Zak 2006, 440 Heft 22 v. 19.12.2006

Seit der WRN 2006, die am 1. 10. 2006 in Kraft getreten ist, kann ein MRG-Mieter den Mietvertrag sowohl gerichtlich als auch außergerichtlich schriftlich kündigen. Nach Ansicht des Autors reicht es für die außergerichtliche Kündigung aus, wenn der Mieter die Erklärung per Telefax oder per E-Mail mit sicherer elektronischer Signatur übersendet.

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