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Späte Klage auf Ersatz von Unterhaltsaufwendungen nach § 1042 ABGB

RechtsprechungFamilienrechtZak 2006/739Zak 2006, 434 Heft 22 v. 19.12.2006

ABGB §§ 138, 140, 1042, 1478, 1480

Solange der Ehemann der Mutter als rechtlicher Vater feststeht, kann eine Klage gegen den biologischen Vater auf Ersatz von Unterhaltsaufwendungen gemäß § 1042 ABGB keinen Erfolg haben. Die Ehelichkeit darf nicht als Vorfrage selbstständig beurteilt werden.

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