ABGB §§ 138, 140, 1042, 1478, 1480
Solange der Ehemann der Mutter als rechtlicher Vater feststeht, kann eine Klage gegen den biologischen Vater auf Ersatz von Unterhaltsaufwendungen gemäß § 1042 ABGB keinen Erfolg haben. Die Ehelichkeit darf nicht als Vorfrage selbstständig beurteilt werden.