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Unterhalt - Sozialhilfe, Übergang der Unterhaltspflicht auf die Erben

RechtsprechungFamilienrechtZak 2006/738Zak 2006, 434 Heft 22 v. 19.12.2006

ABGB §§ 140, 142

TGSG: § 10 Abs 1, §§ 11, 12, 13

Sozialhilfeleistungen gelten nur dann als Eigeneinkommen des Unterhaltsberechtigten, wenn sie mangels Rückzahlungspflicht des Empfängers und „aufgeschobener“ Legalzession des Unterhaltsanspruchs auf den Sozialhilfeträger nicht mehr zurückgefordert werden können.

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