Der „Lenz-Kommentar“ ist bereits in der vierten Auflage erschienen. Die Abfolge der Auflagen (die 1. Auflage stammt aus 1994) spiegelt nicht nur die Dynamik des Gemeinschaftsrechts, sondern auch den Erfolg des Werks wider, das sich bewusst an ein praktisch orientiertes Publikum richtet. Dem trägt die Auswahl der 34 Autoren Rechnung: Sie sind in Organen der Europäischen Union, deutschen Bundesministerien, der Anwaltschaft und Verbänden tätig. Die überwiegend bundesdeutsche Provenienz fällt nicht auf, weil der Kommentar sehr „europäisch“ in dem Sinn ausgerichtet ist, dass Zusammenhänge mit spezifisch nationalen Problemen ausgeblendet sind (auch bei den Literaturangaben). Um ein Beispiel herauszugreifen: Die von Alexander Scheuer besorgte Kommentierung des Art 39 widmet sich in 87 gut gegliederten Randziffern den vielfältigen Problemen, die sich aus der Freizügigkeit der Arbeitnehmer ergeben, von der Bedeutung der Staatsbürgerschaft und der Unionsbürgerschaft bis zur Stellung der Familienangehörigen der Wanderarbeitnehmer und den Ausweisungsgründen. Aufgearbeitet wird das sehr konzentriert dargestellte Thema anhand der EuGH-Judikatur und des Sekundärrechts.