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Keine Befristung des Mietzinsanhebungsrechts wegen Eintritts in einen Altvertrag

RechtsprechungMiet- und WohnrechtZak 2006/714Zak 2006, 416 Heft 21 v. 5.12.2006

MRG § 12a Abs 2, § 16 Abs 8, § 46 Abs 2

ABGB §§ 863, 1486 Z 4

Die Mietzinsanhebung nach § 46 Abs 2 MRG (Eintritt einer nicht privilegierten Person in einen Altmietvertrag) kann innerhalb der 3-jährigen Verjährungsfrist des § 1486 Z 4 ABGB auch rückwirkend gefordert werden und ist nicht befristet, weil weder die Präklusionsregelungdes § 12a Abs 2 MRG noch jene des § 16 Abs 8 MRG analog anzuwenden sind.

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