vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Antragsänderung nach dem Schlichtungsstellenverfahren

RechtsprechungMiet- und WohnrechtZak 2006/715Zak 2006, 416 Heft 21 v. 5.12.2006

MRG §§ 9, 37 Abs 1 Z 6, § 40

Der Sachantrag, an dem vor der Schlichtungsstelle noch beliebige Änderungen vorgenommen werden können, darf im anschließenden gerichtlichen Verfahren nicht mehr substanziell geändert werden.

Wenn der Mieter, der die fehlende Zustimmung des Vermieters zu einer Verbesserungsarbeit ersetzen lassen will, während des Schlichtungsstellenverfahrens an einer bestimm-

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!