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Einheitliche Präklusivfrist für die Überprüfung eines Staffelmietzinses

RechtsprechungMiet- und WohnrechtZak 2006/713Zak 2006, 416 Heft 21 v. 5.12.2006

MRG § 16 Abs 8

Die 3-jährige Präklusivfrist des § 16 Abs 8 MRG für die Geltendmachung der Teilunwirksamkeit der Mietzinsvereinbarung beginnt auch im Fall eines von vornherein gestaffelt vereinbarten Mietzinses einheitlich mit Mietvertragsabschluss - und nicht erst ab Beginn der jeweiligen Mietzinsstaffel - zu laufen.

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