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Bevorrechteter Gläubigerschutzverband

In aller KürzeZak 2006/698Zak 2006, 402 Heft 21 v. 5.12.2006

Ab 1. 6. 2007 wird es mit dem Österreichischen Verband der Vereine Creditreform (ÖVC) einen weiteren bevorrechteten Gläubigerschutzverband iSd § 11 IEG geben. Eine entsprechende Verordnung der BMJ wurde in BGBl II 2006/442 v 22. 11. 2006 kundgemacht. Derzeit sind der Kreditschutzverband von 1870 (KSV), der Alpenländische Kreditorenverband (AKV) und der Insolvenzschutzverband für Arbeitnehmer oder Arbeitnehmerinnen (ISA) bevorrechtet.

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