Ab 1. 6. 2007 wird es mit dem Österreichischen Verband der Vereine Creditreform (ÖVC) einen weiteren bevorrechteten Gläubigerschutzverband iSd § 11 IEG geben. Eine entsprechende Verordnung der BMJ wurde in BGBl II 2006/442 v 22. 11. 2006 kundgemacht. Derzeit sind der Kreditschutzverband von 1870 (KSV), der Alpenländische Kreditorenverband (AKV) und der Insolvenzschutzverband für Arbeitnehmer oder Arbeitnehmerinnen (ISA) bevorrechtet.