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Verschuldensunabhängige Erfolgshaftung für Schäden durch Eisenbahnbau

RechtsprechungSchadenersatzZak 2006/682Zak 2006, 397 Heft 20 v. 21.11.2006

EisbG § 19 Abs 2

ZPO § 182a

Da die ÖBB-Infrastruktur Bau-AG ein Eisenbahnunternehmen ist, trifft sie gemäß § 19 Abs 2 EisbG - unbeschadet anderer Haftungsgrundlagen - eine verschuldensunabhängige Erfolgshaftung für Schäden an Nachbargrundstücken durch den Bau von Eisenbahnanlagen (hier: Schäden an einem Haus aufgrund der Erschütterungen durch den intensiven Schwerlastverkehr, der während des Baus der nahen Bahnstrecke erforderlich war).

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