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Mitverschulden wegen Verletzung der Gurtenanlegepflicht

RechtsprechungSchadenersatzZak 2006/680Zak 2006, 397 Heft 20 v. 21.11.2006

ABGB §§ 1304, 1325

KFG § 106 Abs 2

Das Mitverschulden des Geschädigten wegen Verletzung der Gurtenanlegepflicht, das sich nur auf seinen Schmerzengeldanspruch auswirkt, wird idR mit 25 % bewertet. Gegenüber einem schweren Auslösungsverschulden des Unfallgegners kann es im Einzelfall ausnahmsweise auch zur Gänze vernachlässigt werden.

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