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Betriebskostenabrechnung - Zuordnung von Posten nach Fälligkeits-, nicht Zahlungsdatum

RechtsprechungMiet- und WohnrechtZak 2006/679Zak 2006, 396 Heft 20 v. 21.11.2006

MRG § 21 Abs 3

In welche Betriebskostenjahresabrechnung Bewirtschaftungskosten (hier: Versicherungsprämien) aufzunehmen sind, richtet sich nach dem Datum der Fälligkeit; wann sie vom Vermieter tatsächlich bezahlt wurden, ist nicht entscheidend.

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