MRG § 21 Abs 3
In welche Betriebskostenjahresabrechnung Bewirtschaftungskosten (hier: Versicherungsprämien) aufzunehmen sind, richtet sich nach dem Datum der Fälligkeit; wann sie vom Vermieter tatsächlich bezahlt wurden, ist nicht entscheidend.
MRG § 21 Abs 3
In welche Betriebskostenjahresabrechnung Bewirtschaftungskosten (hier: Versicherungsprämien) aufzunehmen sind, richtet sich nach dem Datum der Fälligkeit; wann sie vom Vermieter tatsächlich bezahlt wurden, ist nicht entscheidend.