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Gestattung der Benützung weiterer Flächen als konkludente Erweiterung des Mietrechts

RechtsprechungMiet- und WohnrechtZak 2006/676Zak 2006, 395 Heft 20 v. 21.11.2006

ABGB §§ 863, 974, 1094

MRG § 1

Wenn der Vermieter dem Mieter während des Mietverhältnisses die (Mit-)Benützung weiterer Räume oder Flächen gestattet (hier: Park- und Grünflächen), ist im Zweifel von einer konkludenten Ausdehnung des aus dem Mietvertrag folgenden Gebrauchsrechts auszugehen; ein Prekarium wird nicht vermutet. Dies ist auch im Fall der Überlassung einer „sehr großen Fläche“ vertretbar (Zurückweisung der Revision).

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