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Einstweilige Verfügung - Bescheinigung mit fremdsprachiger Urkunde ohne Übersetzung?

RechtsprechungExekutionsrechtZak 2006/651Zak 2006, 379 Heft 19 v. 7.11.2006

EO § 389

Die Bescheinigung im Provisorialverfahren ist misslungen, wenn die dazu dienende fremdsprachige Urkunde ohne Übersetzung vorgelegt wird und das Gericht nicht überausreichende Sprachkenntnisse verfügt.

OGH 9. 8. 2006, 4 Ob 138/06g

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