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Antragsgegner im Entschädigungsverfahren nach Bestimmung eines Wasserschutzgebiets

RechtsprechungSachenrechtZak 2006/635Zak 2006, 373 Heft 19 v. 7.11.2006

WRG 1959 § 34 Abs 4, § 117

AußStrG nF: § 2

Der Antrag, über die Entschädigung für Einschränkungen aufgrund eines Wasserschutzgebiets in sukzessiver Kompetenz im Außerstreitverfahren zu entscheiden, ist gegen den Wasserberechtigten (hier: Gemeinde) zu richten.

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