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Aufklärungspflicht über die fehlende Verkehrstauglichkeit des Gebrauchtwagens

RechtsprechungSchuldrechtZak 2006/636Zak 2006, 373 Heft 19 v. 7.11.2006

ABGB §§ 871, 872

Der Verkäufer ist verpflichtet, den Käufer darüber aufzuklären, dass der um 6.200,- € angebotene Gebrauchtwagen aufgrund von Mängeln nicht verkehrstauglich ist. Mangels Aufklärung veranlasst er einen Irrtum des Käufers.

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