ABGB § 140
Wenn das Kind unter Berücksichtigung des Ferienbesuchsrechts insgesamt zu einem Drittel vom geldunterhaltspflichtigen Elternteil mitbetreut wird, ist eine Reduktion des Unterhalts um 20 % vertretbar (Zurückweisung des Revisionsrekurses).
ABGB § 140
Wenn das Kind unter Berücksichtigung des Ferienbesuchsrechts insgesamt zu einem Drittel vom geldunterhaltspflichtigen Elternteil mitbetreut wird, ist eine Reduktion des Unterhalts um 20 % vertretbar (Zurückweisung des Revisionsrekurses).