ABGB §§ 94, 140
Der Geldunterhaltsanspruch des unterhaltspflichtigen Elternteils gegen seinen wesentlich besser verdienenden Ehegatten fällt in die Bemessungsgrundlage für den Unterhaltsanspruch seines Kindes (wenn der Anspruch nicht geltend gemacht wird, im Weg der Anspannung).