ABGB: §§ 1400, 1403
Mit der Verwendung der Kreditkarte erteilt der Karteninhaber der Kreditkartengesellschaft die Anweisung, an das Vertragsunternehmen zu zahlen; die Kreditkartengesellschaft hat diese Anweisung in der Vereinbarung mit dem Vertragsunternehmen bereits im Voraus angenommen.