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Inkognitoadoption verstößt nicht gegen Kindeswohl

RechtsprechungFamilienrechtZak 2006/604Zak 2006, 355 Heft 18 v. 17.10.2006

ABGB § 163a Abs 1, §§ 180a, 181 Abs 2

AußStrG nF: § 88

Eine Inkognitoadoption verstößt nicht per se gegen das Kindeswohlund muss daher bewilligt werden, wenn keine anderen Gründe für eine Kindeswohlgefährdung sprechen.

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