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Riepl, Bestandverfahren: Ein Plädoyer für den Kostenersatz vor Erhebung von Einwendungen, immolex 2006, 230.

LiteraturübersichtMiet- und WohnrechtZak 2006/593Zak 2006, 340 Heft 17 v. 3.10.2006

Der Autor kritisiert die Rsp, die - von wenigen Ausnahmen abgesehen - einen Kostenersatz im Aufkündigungsverfahren ablehnt, wenn keine Einwendungen erhoben werden. Die von der herrschenden Judikatur vertretene Ansicht sei nicht nur unbillig, sondern auch nicht begründbar. Wenn die Aufkündigung von ihm nicht veranlasst war, könne der Gekündigte ohnehin gemäß § 45 ZPO einer Kostenersatzpflicht entgehen.

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