vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Zwischenbeschluss über die Einbeziehung von Sachen in das Aufteilungsverfahren

RechtsprechungFamilienrechtZak 2006/526Zak 2006, 312 Heft 16 v. 19.9.2006

AußStrG nF: §§ 36 Abs 2, 199

EheG § 82 Abs 1 Z 3

Ob im Zeitpunkt der Auflösung der ehelichen Gemeinschaft ein der Aufteilung entzogenes Unternehmen (§ 82 Abs 1 Z 3 EheG) betrieben wird, hängt nicht von einer gewissen Unternehmensgröße oder vom Vorliegen einer Gewerbeberechtigung ab.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!