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Exekution einer Fremdwährungsschuld durch Zwangsversteigerung

RechtsprechungExekutionsrechtZak 2006/507Zak 2006, 298 Heft 15 v. 5.9.2006

EO §§ 133, 137

1. Euro-JuBeG: Art I § 5 Abs 3

Wenn eine Liegenschaft zur Hereinbringung einer Geldforderung zwangsversteigert werden soll, die auf die Währung eines nicht der EU oder dem EWR angehörenden Staats lautet (hier: US-Dollar), muss der betreibende Gläubiger seine Forderung in Hinblick auf Art I § 5 Abs 3 1. Euro-JuBeG bereits im Exekutionsantrag auf Euro umrechnen. Maßgeblich ist der Umrechnungskurs am Tag vor Einbringung des Antrags.

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