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Laurer, WGG: In welchem Umfang ist eine nachträgliche Änderung der Fremdmittelverzinsung zulässig? wobl 2006, 166.

LiteraturübersichtMiet- und WohnrechtZak 2006/484Zak 2006, 280 Heft 14 v. 8.8.2006

Zu 5 Ob 6/03y = ZRInfo 2003/465: Die gemeinnützige Bauvereinigung vereinbarte im Kreditvertrag - § 6 WWFSG entsprechend - einen variablen Zinssatz in Höhe des Zinssatzes für Bundesanleihen zuzüglich einer Spanne. Wenn sie später zu einem Fixzinssatz wechselt, der über dem aktuellen Bezugszinssatz zuzüglich der Spanne liegt, und die erhöhten Zinsen den Nutzungsberechtigten im Rahmen des Benützungsentgelts verrechnet, handelt sie rechtswidrig (vgl auch 5 Ob 87/05p ).

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