ABGB §§ 1086 ff
MaklerG §§ 1, 16
Wenn einem auch als Immobilienmakler tätigen Bauträger von Kunden eines neuen Bauprojekts das Recht eingeräumt wird, deren bisherige Eigentumswohnung entweder zu einem bestimmten Preis selbst zu kaufen oder einen Dritten als Käufer zu präsentieren, wobei ein Mehrerlös dem Bauträger gebühren soll, liegt kein Maklervertrag, sondern ein Verkaufsauftrag sui generis vor, der nicht den Provisionsgrenzen der Standes- und Aus-übungsregeln für Immobilienmakler unterliegt.