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Positiver Fax-Sendebericht liefert Anscheinsbeweis für Erklärungszugang

RechtsprechungSchuldrechtZak 2006/467Zak 2006, 276 Heft 14 v. 8.8.2006

ABGB § 862a

Eine positive Fax-Sendebestätigung liefert einen Anscheinsbeweis für den Zugang der Erklärung. Der Adressat müsste behaupten und beweisen, dass die Erklärung wegen eines nicht ihm zurechenbaren Fehlers im Übertragungsnetz doch nicht zugegangen ist.

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