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Pflichtteil - Nachforderung wegen falscher Schätzung des Nachlasswerts

RechtsprechungErbrechtZak 2006/466Zak 2006, 276 Heft 14 v. 8.8.2006

ABGB §§ 786, 1487

ZPO § 411

Die Höhe des Pflichtteils richtet sich im Ergebnis nach dem Wert der Verlassenschaft im Zeitpunkt der „wirklichen Zuteilung“. Unter „wirklicher Zuteilung“ ist die ziffernmäßige Feststellung des Pflichtteilanspruchs durch Vereinbarung oder gerichtliche Entscheidung zu verstehen. Im Fall einer gerichtlichen Entscheidung ist der Nachlasswert im Zeitpunkt des Schlusses der Verhandlung erster Instanz maßgeblich.

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