Im Zivilprozess kommt der Unabhängigkeit und Unparteilichkeit des Forums größte Bedeutung zu. Insbesondere für die verlierende Seite wäre es bitter, hinnehmen zu müssen, dass nicht nur sachliche Erwägungen für die für sie nachteilige Entscheidung den Ausschlag gegeben haben. Gerade die idR gegebene Unparteilichkeit und Äquidistanz des Forums stellen einen der größten Vorzüge, wenn nicht ohnedies das stärkste Atout der staatlichen Gerichtsbarkeit vis à vis der Schiedsgerichtsbarkeit1) dar. Umso mehr muss dem Gericht wie auch den Parteien und ihren Vertretern daran gelegen sein, diese Vorzüge auch für ihr konkret anstehendes Verfahren gewahrt zu wissen. Die Garantie bleibender Unabhängigkeit und Unparteilichkeit des Gerichts2) schützen und gewährleisten die §§ 19 ff JN iVm § 355 ZPO. Diese Bestimmungen sowie die dazu ergangene (eher spärliche) Judikatur sollen überblicksweise dargestellt werden.