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Vorläufige oder sichernde Maßnahmen durch Schiedsgerichte

ThemaDr. Barbara KloiberZak 2006/427Zak 2006, 247 Heft 13 v. 25.7.2006

Inländische Schiedsgerichte können vorläufige oder sichernde Maßnahmen („einstweilige Verfügungen“) erlassen; vorläufige oder sichernde Maßnahmen inländischer und nicht-inländischer Schiedsgerichte werden von den Exekutionsgerichten vollstreckt.

1. Allgemeines

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