Auf der Webseite des BMJ (http://www.bmj.gv.at ) wurde der neue, ab 1. 8. 2006 geltende Normalkostentarif veröffentlicht, der auf Verfahren anzuwenden ist, in denen die Klage oder der Exekutionsantrag nach dem 31. 7. 2006 bei Gericht einlangt. Im BGBl ist die entsprechende Verordnung der BMJ bis Redaktionsschluss noch nicht kundgemacht worden.