Im BGBl II 2006/252 v 4. 7. 2006 wurde die Verordnung der BMJ über die Neufestsetzung von Gerichtsgebühren und Bemessungsgrundlagen kundgemacht. Aufgrund der Veränderungen des VPI seit der letzten Anpassung erhöhen sich die im GGG vorgesehenen Beträge ab 1. 8. 2006 um etwa 10 %. Die neuen Beträge gelten, wenn der Gebührenanspruch nach dem 31. 7. 2006 entsteht.