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Bundes-Behindertengleichstellungs-Begleitgesetz

In aller KürzeZak 2006/388Zak 2006, 222 Heft 12 v. 4.7.2006

Im BGBl I 2006/90 v 23. 6. 2006 wurde das Bundes-Behindertengleichstellungs-Begleitgesetz kundgemacht, mit dem ua die Eignungsvoraussetzungen für die Richter- und Rechtspflegerausbildung in § 2 RDG bzw § 24 RpflG umformuliert wurden (in Kraft seit 24. 6. 2006). Insb soll damit auch Blinden und Gehörlosen ermöglicht werden, Richter bzw Rechtspfleger zu werden.

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