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Vermutung der Mangelhaftigkeit im Übergabezeitpunkt auch bei gebrauchten Sachen

RechtsprechungSchuldrechtZak 2006/328Zak 2006, 196 Heft 10 v. 30.5.2006

ABGB §§ 924, 929

KSchG §§ 1, 9

Die Vermutung, dass innerhalb von sechs Monaten ab Übergabe hervorkommende Mängel bereits im Übergabezeitpunkt bestanden, ist grundsätzlich auch bei gebrauchten Sachen anwendbar.

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