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Gewährleistung beim Gebrauchtwagenkauf - Wandlung

RechtsprechungSchuldrechtZak 2006/329Zak 2006, 196 Heft 10 v. 30.5.2006

ABGB § 932 Abs 4

Bereits nach Fehlschlagen des ersten Verbesserungsversuchs kann der Übernehmer die sekundären Gewährleistungsbehelfe Preisminderung und Wandlung in Anspruch nehmen.

Bei geringfügigen Mängeln ist die Wandlung ausgeschlossen. Das Fehlen einer besonders bedungenen Eigenschaft stellt idR einen mehr als nur geringfügigen Mangel dar.

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