vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Abänderungswunsch lässt Anbot nicht erlöschen

RechtsprechungSchuldrechtZak 2006/326Zak 2006, 195 Heft 10 v. 30.5.2006

ABGB § 862

EO § 36 Abs 2

Das Anbot erlischt, wenn es der Empfänger ablehnt oder nur mit Einschränkungen annimmt. Hingegen bleibt es aufrecht, wenn der Empfänger die Abänderung bloß als Wunsch formuliert und zu erkennen gibt, dass er es vollinhaltlich annehmen wird, sollte dieser Wunsch keine Zustimmung finden.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!