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Widerruf der letztwilligen Verfügung - Vernichtung nur eines von zwei Originalen

RechtsprechungErbrechtZak 2006/325Zak 2006, 195 Heft 10 v. 30.5.2006

ABGB § 721

Die Vernichtung der Testamentsurkunde durch den Testator in der Absicht, die letztwillige Verfügung aufzuheben, bedeutet gemäß § 721 erster Satz ABGB einen stillschweigenden Widerruf der Verfügung. Gleiches gilt für die Vernichtung durch eine andere Person, sofern diese im ausdrücklichen Auftrag des Testators ohne eigenes Ermessen handelt.

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