Zu 5 Ob 247/04s = ZRInfo 2005/012: Der Verwalter handelt rechtswidrig und wird der Eigentümergemeinschaft schadenersatzpflichtig, wenn er einigen Wohnungseigentümern aufgrund einer gesetzwidrigen Weisung keine Beiträge zur Rücklage vorschreibt.
Zu 5 Ob 247/04s = ZRInfo 2005/012: Der Verwalter handelt rechtswidrig und wird der Eigentümergemeinschaft schadenersatzpflichtig, wenn er einigen Wohnungseigentümern aufgrund einer gesetzwidrigen Weisung keine Beiträge zur Rücklage vorschreibt.