Die Autoren bewerten die Verkehrsüblichkeit von Änderungen des Mietgegenstands iSd § 9 MRG wie den Erhaltungsbegriff als dynamische Voraussetzung, die stets den aktuellen Entwicklungen anzupassen sei; verkehrsüblich seien standardmäßige Verbesserungen und Modernisierungen, die mit der vertragsgemäßen Nutzung im Einklang stehen. Im zweiten Teil des Artikels werden zahlreiche Beispiele aus der Rsp angeführt. Eine Judikaturübersicht zu dieser Thematik findet sich auch in ZRInfo 2005/154.