Zu VwGH 2004/03/0066 = wbl 2005/132: Eine AGB-Klausel, mit der das Risiko der missbräuchlichen Verwendung des Telefonanschlusses durch Dritte auf den Mobiltelefonkunden verschoben wird, ist gesetzwidrig.
Zu VwGH 2004/03/0066 = wbl 2005/132: Eine AGB-Klausel, mit der das Risiko der missbräuchlichen Verwendung des Telefonanschlusses durch Dritte auf den Mobiltelefonkunden verschoben wird, ist gesetzwidrig.