Der Autor versucht, für die „offenkundige Eigentümerservitut“ (der Eigentümer verkauft zunächst die offenkundig dienende Liegenschaft und später die herrschende Liegenschaft an verschiedene Personen, nach der Rsp entsteht eine dinglich wirkende Servitut) eine dogmatische Begründung über das Schadenersatzrecht oder eine Durchbrechung des Eintragungsgrundsatzes zu finden.