ZPO § 528 Abs 2 Z 3
RATG § 7
Der Ausschluss des Revisionsrekurses über den Kostenpunkt erstreckt sich auf alle Entscheidungen zweiter Instanz, die nur noch für die Kostenfrage relevant sind. Die Zurückweisung des Rekurses gegen die Streitwertfestsetzung nach § 7 RATG kann daher nicht mit Revisionsrekurs angefochten werden.