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Gebührenbestimmung - keine Zustellung der Gegenäußerung des Sachverständigen

RechtsprechungVerfahrensrechtZak 2005/140Zak 2005, 78 Heft 4 v. 15.12.2005

GebAG § 39 Abs 1

Vor der Bestimmung der Sachverständigengebühren muss das Gericht den Parteien zwar den Gebührenantrag zur Äußerung zustellen, nicht jedoch auch die anschließend abgegebene Gegenäußerung des Sachverständigen.

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