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Gestörter Geradeauslauf und Vibrationsgeräusche bei einem Neuwagen

RechtsprechungMiet- & WohnrechtZak 2005/131Zak 2005, 76 Heft 4 v. 15.12.2005

ABGB § 932 Abs 4

Ob ein geringfügiger Mangel vorliegt (der nicht zur Wandlung berechtigt), wird in einer Interessenabwägung nach objektiven Gesichtspunkten beurteilt. Inwieweit auch subjektive Gesichtspunkte zu beachten sind, bleibt offen.

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