ABGB idF vor GewRÄG: § 932
Dass der Übernehmer die Rückstellung der mangelhaften Sache schuldhaft vereitelt hat, schließt die Wandlung nicht aus.
OGH 6. 10. 2005, 2 Ob 280/04x
ABGB idF vor GewRÄG: § 932
Dass der Übernehmer die Rückstellung der mangelhaften Sache schuldhaft vereitelt hat, schließt die Wandlung nicht aus.
OGH 6. 10. 2005, 2 Ob 280/04x