MRG § 17 Abs 2
Die Stellflächen der Sammelgarage - nicht aber die Zufahrts- und Rangierflächen - sind in die Berechnung der Gesamtnutzfläche des Hauses einzubeziehen.
OGH 12.07.2005, 5 Ob 141/05d
MRG § 17 Abs 2
Die Stellflächen der Sammelgarage - nicht aber die Zufahrts- und Rangierflächen - sind in die Berechnung der Gesamtnutzfläche des Hauses einzubeziehen.
OGH 12.07.2005, 5 Ob 141/05d