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Lindinger, Schadenersatz für mutwillige Prozessführung und Prozesskosten, immolex 2005, 271.

LiteraturübersichtSchadenersatzZak 2005/106Zak 2005, 60 Heft 3 v. 1.12.2005

Zu 10 Ob 6/05p = ZRInfo 2005/178: Wenn verfahrensrechtliche Regelungen über den Prozesskostenersatz existieren (hier: im Wohnrechtsverfahren vor der Außerstreitreform), kann ein Schadenersatzanspruch für mutwillige Prozessführung gar nicht entstehen.

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