ZPO § 442a Abs 1
Wie im Gerichtshofverfahren kann der Kläger auch im bezirksgerichtlichen Verfahren keinen Widerspruch gegen das klagsabweisende Versäumungsurteil erheben.
OGH 11. 8. 2005, 2 Ob 134/05b
ZPO § 442a Abs 1
Wie im Gerichtshofverfahren kann der Kläger auch im bezirksgerichtlichen Verfahren keinen Widerspruch gegen das klagsabweisende Versäumungsurteil erheben.
OGH 11. 8. 2005, 2 Ob 134/05b