Zu 2 Ob 223/04i = ZRInfo 2005/041: Die Verjährungshemmung nach § 27 Abs 2 KHVG wird auch dann ausgelöst, wenn der Schadenersatzanspruch in der Meldung an den Kfz-Haftpflichtversicherer noch nicht ziffernmäßig bestimmt ist (Abgehen von der bisherigen Rsp).