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Einheitliche Streitpartei - Günstigkeitsprinzip, Rechtsmittelfristen

RechtsprechungSchadenersatzZak 2005/64Zak 2005, 39 Heft 2 v. 15.11.2005

ZPO §§ 14, 38, 133, 395, 396

ABGB § 825

Die beklagten Mitmieter bilden nur hinsichtlich des Räumungsbegehrens - nicht aber hinsichtlich des Begehrens auf Zahlung des rückständigen Mietzinses - eine einheitliche Streitpartei.

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